Bisher müssen Patientinnen und Patienten, die eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt in Anspruch nehmen, selbst bezahlen und die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen, um zumindest einen Teil davon rückerstattet zu bekommen.
Ab 1. Juli sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, diese Einreichung zur Kostenerstattung online für die Patientinnen und Patienten zu übernehmen, wenn diese das verlangen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wertet das als „gute Geschichte in Richtung mehr Servicequalität“, wie Generaldirektor Bernhard Wurzer zur APA sagte. Für die Patientinnen und Patienten werde durch die elektronische Einreichung die Bearbeitung schneller, um dann 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen.
Ziel sei es, den Wert auf zwei Wochen zu drücken, derzeit seien es drei oder vier, teilweise auch deutlich mehr. Auch für die Wahlärztinnen und Wahlärzte, die dafür das bereits bestehende System „WAH Online“ verwenden müssen, sei es ein Vorteil.
Zahnärzte ausgenommen
Wahlzahnärztinnen und -ärzte sind nicht Teil der Regelung. Weitere Einschränkung: Es wird eine Bagatellgrenze beim Jahresumsatz geben, unter der sich nur sporadisch tätige Ärzte nicht mit dem Abrechnungssystem belasten und sich auch nicht um die Einbindung in ihre Ordinationssoftware kümmern müssen.
Wie hoch diese Grenze sein wird, ist aber noch nicht definiert, sondern Gegenstand von Verhandlungen mit der Ärztekammer. Würde sie bei 15.000 Euro analog zur Registrierkassenpflicht angesetzt, wären gut 90 Prozent aller Fälle abgedeckt, so Wurzer.
Die Ausgaben der ÖGK für wahlärztliche Leistungen betrugen im Jahr 2022 184 Millionen Euro, das waren 6,6 Prozent der Aufwendungen für den niedergelassenen ärztlichen Bereich. In Summe gab die Kasse 2,8 Milliarden Euro für Leistungen der Vertrags- und Wahlärzte aus.